Schulprogramm

Vertretung

Fällt eine Lehrerin durch Krankheit aus, arbeiten die Schülerinnen und Schüler weiter im vorgesehenen Stoff. Dabei übernimmt in der Regel die Lehrerin der Parallelklasse die Anleitung und Aufsicht.

Die Schülerinnen und Schüler können auch durch kurzfristigen Mehrarbeiteinsatz von Teilzeitkräften unterrichtet werden.

Bei längerfristigem Fehlen einer Kollegin oder eines Kollegen kann in Ausnahmefällen eine Vertretungskraft angefordert werden.

Erhalten die Kinder verkürzten Unterricht, werden die Eltern zuvor davon in Kenntnis gesetzt.

Muss aus organisatorischen Gründen doch einmal eine Stunde ausfallen, nehmen die Kinder die Mittagsbetreuung des Ganztages in Anspruch.